Maklervertrag

VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG

 

 

Zwischen der Firma

 

 

 

 

im Folgenden „Auftraggeber“ genannt und dem Versicherungsmakler

 

Versicherungsbüro Klementschitsch KG

Göstingerstraße 143
8051 Graz

 

im Folgenden „Makler“ genannt, wird nachstehender Vertrag geschlossen:

 

 

§ 1 Der Makler wird ab sofort mit der Wahrnehmung aller meiner / unserer, privaten / betrieblichen Versicherungsinteressen, ausgenommen Sozialversicherungen, beauftragt.

 

 

§ 2 Der Makler verpflichtet sich, die Interessen des Auftraggebers im Sinne der BERUFSORDNUNG DER VERSICHERUNGSMAKLER sowie gemäß der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes durchzuführen.

 

 

§ 3 Der Makler führt alle Verhandlungen mit den Versicherungsge­sellschaften. Er ist ermächtigt, die Kündigung von Verträgen auszusprechen sowie Neuverträge abzuschließen. Ferner obliegt es ihm, die Regulierung von Schadensfällen zu überwachen.

 

 

§ 4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler alle für eine korrekte Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen bzw. in diese Einsicht zu gewähren. Für vorhandene, jedoch dem Makler nicht vorgelegte Verträge, kann naturgemäß keine wie immer geartete Haftung übernommen werden.

 

 

§ 5 Bei Abschluss von Versicherungsverträgen durch den Makler ver­pflichtet sich der Auftraggeber, alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme des Risikos durch den Versicherer er­heblich sind, anzuzeigen.

 

 

§ 6 Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass die fälligen Prämien pünktlich an die jeweilige Versicherungsgesellschaft zur Einzahlung gebracht werden. Bei Zahlungsverzug ist der Makler unverzüglich zu verständigen. Ein Verlust des Deckungs­schutzes durch Nichtzahlung der Prämien fällt nicht in den Haftungsbereich des Maklers.

 

 

§ 7 Für seine Dienste wird der Makler von den Versicherungsge­sellschaften durch Courtagen entlohnt. Für die Bearbeitung komplizierter bzw. aufwendiger Schadensregulierungen hat der Makler Anspruch auf Ersatz von Barauslagen sowie von direkt anfallenden Spesen.

Über diesen Tatbestand hat der Makler jedoch im Vorhinein das Einvernehmen mit dem Auftraggeber herzustellen.

 

 

§ 8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Maklervertrages alle Versicherungsverträge über den Makler abzuschließen.

Im Falle von Direktplatzierungen von Versicherungsverträgen durch den Auftraggeber oder Dritte ist dem Makler die volle Courtage zu ersetzen.

 

 

§ 9 Der Maklerauftrag wird ab Vertragsbeginn für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn, er nicht von einer der beiden Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird.

 

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Graz.

 

 

 

…………………………………………, den …………………………………………………… Vertragsbeginn: ……………………………………………………….

 

 
 

 
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(Unterschrift Auftraggeber)  (Unterschrift Versicherungsmakler)
Logo Versicherungsbüro Klementschitsch

 

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